Meine Notizen zur BVG-Abstimmung. Zitate und Bilder aus dem Abstimmungsbüechli:

Wieso brauchts das?

Das Gesetz schreibt in der beruflichen Vorsorge Mindestleistungen vor, auf welche die Versicherten Anspruch haben. Für diesen sogenannten obligatorischen Teil ist festgelegt, mit welchem Prozentsatz (Umwandlungssatz) das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet werden muss. Dieser Prozentsatz ist heute zu hoch. Denn wegen der zu tiefen Erträge und der steigenden Lebenserwartung reichen die Altersguthaben der Pensionierten nicht mehr aus, um deren Renten zu bezahlen. Die Renten sind im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge also derzeit nicht ausreichend finanziert.

In Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten oder ein wenig mehr, gibt es eine Querfinanzierung von Renten auf Kosten von Erwerbstätigen. Damit diese Pensionskassen die gesetzlich vorgeschriebenen Renten der Pensionierten bezahlen können, greifen sie auf Erträge zurück, die sie mit den Altersguthaben von Erwerbstätigen erzielen. Diese Querfinanzierung schmälert die künftigen Renten der Erwerbstätigen und widerspricht dem Prinzip der 2. Säule, wonach jede und jeder für die eigene Rente spart.

Massnahmen

Umwandlungssatz

Die Reform geht das Finanzierungsproblem an, das durch die höhere Lebenserwartung und die zu tiefen Erträge auf dem Altersguthaben entsteht. Dazu wird der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt. Dieser Prozentsatz gibt an, wie hoch später die Rente sein wird. Bei einem Altersguthaben von 100 000 Franken beträgt die jährliche Rente heute 6800 Franken. Mit der Reform würde sie nach der Senkung des Umwandlungssatzes noch 6000 Franken betragen.

Koordinationsabzug wird progressiv

Rentenzuschlag für Übergangsgenerationen

Bei Personen, die in den 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, vermag das höhere Altersguthaben den tieferen Umwandlungssatz bis zur Pensionierung nicht auszugleichen. Deshalb sieht die Reform einen Rentenzuschlag vor.

Hängt von Geburtsjahr ab, insgesamt rund CHF 800 Mio. pro Jahr, wird von PKs bezahlt und von allen Arbeitgebern und -nehmern querfinanziert.